Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Camping Sonnenland
Version 1.1 – Stand: 11.01.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen und Verträge, die mit der CPL Camping GmbH, im Folgenden „Campingplatz“ genannt, abgeschlossen werden.
1.2 Der Campingplatz ist ein Erholungsgebiet inklusive Freizeitpark, dass den Gästen Übernachtungsmöglichkeiten auf Stellplätzen bietet. Mit der Buchung oder Nutzung des Campingplatzes erklären sich die Gäste mit diesen AGB einverstanden.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Gast eine Buchung vornimmt, der Campingplatz diese Buchung bestätigt und die genannte Anzahlung vom Gast getätigt wird. Die Buchung kann persönlich an der Rezeption, schriftlich per Mail, telefonisch oder über unser Buchungssystem erfolgen. Die Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.
2.2 Bei Online-Buchungen erfolgt zunächst eine automatische Buchungsbestätigung. Diese stellt jedoch keine verbindliche Bestätigung des Vertrags dar. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die Buchung nach einer manuellen Prüfung der Identität und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen oder abzulehnen. Buchungen von Personen, die im Vorfeld ein Hausverbot auf dem Campingplatz erhalten haben, werden abgelehnt. In einem solchen Fall wird der Gast umgehend informiert, dass keine Bestätigung der Buchung erfolgt.
2.3 Der Campingplatz behält sich des weiteren das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Überbuchung oder fehlender Verfügbarkeit. Des Weiteren kann der Campingplatz Buchungen von Personen ablehnen, die zuvor ein Hausverbot auf dem Gelände ausgesprochen bekommen haben oder bei denen ein begründeter Verdacht auf ein zukünftiges Störverhalten besteht.
2.4 Buchungen dürfen nur durch die ursprünglich gebuchte Person genutzt werden. Eine Übertragung der Buchung auf Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Campingplatzes möglich.
2.5 Der Campingplatz darf ausschließlich von den im Beherbergungsvertrag erfassten und ordnungsgemäß angemeldeten Personen genutzt werden. Jede Person, die das Campinggelände betritt oder dort übernachtet, ist vor Betreten des Geländes bzw. unverzüglich nach Ankunft an der Rezeption anzumelden. Für sämtliche anmelde- und entgeltpflichtigen Personen sind die jeweils gültigen Gebühren zu entrichten.Bei Verstößen gegen diese Anmeldepflicht ist der Campingplatz berechtigt, die anfallenden Gebühren nachzuverrechnen sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 je nicht angemeldeter Person zu verrechnen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Anzahlung
3.1 Die Preise für Stellplätze und Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Website des Campingplatzes veröffentlicht ist.
3.2 Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte oder in bar vor Ort erfolgen. Bei Online-Buchungen ist die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrages sofort nach der Buchung zu leisten. Bei Buchungen per Telefon muss die Anzahlung spätestens 5 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgen, sofern nicht anders in der Buchungsbestätigung vereinbart. Die Anzahlung ist erforderlich, um die Buchung zu garantieren. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist eingehen, wird die Buchung automatisch storniert. Der Restbetrag ist spätestens bei Anreise vor Ort zu begleichen.
3.3 Bei einer Buchung, die weniger als 7 Tage vor der geplanten Anreise erfolgt, ist der gesamte Betrag der Buchung sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
3.4 Zahlungen dürfen ausschließlich von den anreisenden und vertraglich gebuchten Personen vorgenommen werden. Zahlungen durch Dritte, die nicht selbst anreisen, sind nicht zulässig, es sei denn, der Campingplatz hat dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
3.5 Die Ortstaxe, wird in der vom Land Burgenland festgelegten Höhe zum Zeitpunkt der Anreise fällig und muss in allen Fällen vor Ort beglichen werden.
3.6 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Änderungen der Steuersätze werden an den Gast weitergegeben.
4. Stornierung und Rücktritt
4.1 Eine Stornierung der Buchung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung beim Campingplatz.
4.2 Ab dem Zeitpunkt der Buchung werden im Falle einer Stornierung 25 % des Gesamtbuchungspreises einbehalten und nicht erstattet.
4.3 Der Gast ist berechtigt, jederzeit vor Reiseantritt vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Campingplatz berechtigt, folgende Stornogebühren zu verrechnen, wobei die gemäß Ziffer 4.2 bereits einbehaltenen 25 % auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet werden:
-
- bis 30 Tage vor Anreise:
40 % des Gesamtbuchungspreis
- bis 30 Tage vor Anreise:
-
- bis 8 Tage vor Anreise:
70 % des Gesamtbuchungspreises
- bis 8 Tage vor Anreise:
-
- ab 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show):
100 % des Gesamtbuchungspreises
- ab 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show):
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet.
4.4 Dem Gast bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Campingplatz durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Stornogebühr. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
4.5 Der gebuchte Aufenthaltszeitraum ist verbindlich und kann nachträglich nicht verkürzt werden. Unabhängig von einer früheren Abreise ist der gesamte gebuchte Zeitraum vollständig zu bezahlen.
Ebenso sind die bei der Buchung angegebenen Personen verbindlich und vollständig kostenpflichtig, auch wenn diese den Aufenthalt nicht oder nur teilweise antreten.
4.6 Bei vorzeitiger Abreise des Gastes während des gebuchten Aufenthalts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen.
4.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5. Anreise und Abreise
5.1 Der Gast hat das Recht, den Stellplatz am vereinbarten Anreisetag ab 13:00 Uhr zu beziehen. Die Abreise muss bis spätestens 12:00 Uhr erfolgen. Der Stellplatz ist am Anreisetag bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages reserviert, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung mit der Rezeption getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist kann der Campingplatz den Stellplatz anderweitig vergeben.
5.2 Eine Anreise bis 20:00 Uhr ist ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Für Anreisen nach 20:00 Uhr ist eine vorherige Absprache mit der Rezeption erforderlich. Kosten können anfallen.
5.3 Eine spätere Anreise oder frühere Abreise bedarf der vorherigen Absprache mit der Rezeption. Zusätzliche Kosten können anfallen.
5.4 Alle Gäste sind verpflichtet, beim Check-in ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen. Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Gäste, der Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten (§ 18 Meldegesetz) und der Verhinderung von Missbrauch, Hausverboten oder unbefugter Nutzung von Buchungen. Personen, die ihre Identität nicht nachweisen können, kann der Campingplatz den Zutritt verweigern.
5.5 Reist der Gast vorzeitig ab aufgrund von unwetterbedingten Gefahren, Naturkatastrophen oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, die einen Aufenthalt unzumutbar machen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen. Der Campingplatz trifft alle zumutbaren Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten möglich und erforderlich ist.
6. Nutzung des Campingplatzes
6.1 Der Campingplatz ist nur für private Zwecke zu nutzen. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Veranstaltungen) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Campingplatzes.
6.2 Der Gast verpflichtet sich, den Campingplatz sowie den ihm zugewiesenen Stellplatz, Sanitäreinrichtungen sowie alle Attraktionen pfleglich zu behandeln und die Hausordnung des Campingplatzes zu beachten.
6.3 Für Schäden, die durch den Gast oder seine Begleitpersonen auf dem Gelände verursacht werden, haftet der Gast in vollem Umfang.
6.4 Ausfall und Einschränkung von Attraktionen: Einzelne Attraktionen können aus technischen, witterungsbedingten, sicherheitsrelevanten, behördlichen oder sonstigen Gründen vorübergehend eingeschränkt oder außer Betrieb genommen werden. Der Ausfall einzelner Attraktionen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Preises, sofern der wesentliche Teil des Freizeitparkangebots weiterhin zur Verfügung steht. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Fotos, Videos und Drohnen
7.1 Fotos und Videos durch Gäste
Die Anfertigung von Fotos und Videos für private Zwecke ist zulässig, soweit dadurch Rechte anderer Gäste, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte, nicht verletzt werden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Campingplatzes.
7.2 Fotos und Videos durch den Campingplatz
Der Campingplatz kann auf dem Gelände Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation anfertigen. Soweit einzelne Personen auf diesen Aufnahmen erkennbar im Vordergrund abgebildet werden und die Veröffentlichung einer Einwilligung bedarf, wird diese vorab gesondert eingeholt. Bei Übersichts- oder Veranstaltungsaufnahmen erfolgt die Verarbeitung und Veröffentlichung ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Gäste können sich jederzeit an das Personal wenden, wenn sie nicht auf Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten. Soweit technisch und organisatorisch möglich, wird diesem Wunsch entsprochen.
7.3 Drohnenverbot
Das Starten, Landen und Betreiben von Drohnen sowie sonstigen unbemannten Luftfahrtsystemen auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes ist untersagt, unabhängig davon, ob diese privat oder gewerblich genutzt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Campingplatzbetreibers. Bei Verstößen kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht und ein Platzverweis ausgesprochen werden.
7.4 Widerrufsrecht / Datenschutz
Gäste haben das Recht, der Verwendung ihrer Bilder oder Videos für zukünftige Werbezwecke schriftlich zu widersprechen. In diesem Fall wird der Campingplatz die betreffenden Aufnahmen nicht weiterverwenden.
8. Presse und Pressevertreter
8.1 Zugang für Pressevertreter
Pressevertreter, Journalisten oder Fotografen dürfen den Campingplatz nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und mit Zustimmung des Campingplatzes betreten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Inhalte über den Campingplatz/Freizeitpark erstellen wollen. Mündliche Absprachen oder Zusagen sind hierbei nicht gültig.
8.2 Nutzung von Bild- und Tonmaterial
Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, die durch Pressevertreter auf dem Campingplatz entstehen, dürfen nur für journalistische oder redaktionelle Zwecke genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung (z. B. Werbung, kommerzielle Promotion) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Campingplatzes untersagt.
8.3 Schutz der Gäste
Pressevertreter müssen sicherstellen, dass die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste gewahrt bleiben. Fotos oder Videos, auf denen Gäste erkennbar sind, dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese Gäste schriftlich ihre Zustimmung gegeben haben.
8.4 Haftung und Verantwortung
Pressevertreter haften für die Einhaltung der geltenden Gesetze, insbesondere:
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- ABGB §§ 16 ff. (Recht am eigenen Bild)
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- DSGVO (personenbezogene Daten)
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- Urheberrecht (keine Nutzung fremder Inhalte ohne Genehmigung)
8.5 Der Campingplatz behält sich vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen, wenn die Rechte von Gästen oder des Campingplatzes gefährdet sind.
9. Haftung und Versicherung
9.1 Der Campingplatz haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet der Campingplatz nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bleibt unberührt.
9.2 Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Schäden, Verschmutzungen oder Verletzungen, die durch Tiere des Campingplatzes verursacht werden. Gäste betreten Bereiche, in denen sich Tiere aufhalten, auf eigene Verantwortung.
9.3 Die Nutzung von Spielplätzen, Sportgeräten, Freizeiteinrichtungen und sonstigen Einrichtungen des Campingplatzes erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Benutzungshinweise. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Für Schäden, die durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Nutzung sowie durch die Nichtbeachtung von Sicherheits- und Benutzungshinweisen entstehen, haftet der Campingplatz nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind verpflichtet, Kinder entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beaufsichtigen.
9.4 Der Abschluss einer geeigneten Reise- oder Haftpflichtversicherung wird den Gästen empfohlen. Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen.
9.5 Das Befahren des Campingplatzgeländes erfolgt auf eigene Verantwortung und mit Schritt-Geschwindigkeit (max. 7 km/h). Dies gilt insbesondere für Bodenschwellen, Unebenheiten und sonstige Hindernisse. Der Fahrzeugführer hat die Beschaffenheit und Bodenfreiheit seines Fahrzeuges und Anhängers/Wohnwagen sowie dessen Beladung und sonstige individuelle Eigenschaften zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für tiefergelegte, baulich oder technisch veränderte Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit oder besonderen Abmessungen. Für daraus entstehende Schäden am Fahrzeug haftet der Campingplatz nicht, soweit gesetzlich zulässig.
9.6 Meldepflicht bei Unfällen, Verletzungen und gesundheitlichen Beschwerden
Unfälle, Verletzungen, gesundheitliche Beschwerden oder sonstige Vorkommnisse, die während des Aufenthalts auf dem Campingplatz oder bei der Nutzung von Einrichtungen, Anlagen oder Attraktionen des Campingplatzes auftreten und mit deren Nutzung oder dem Aufenthalt auf dem Gelände in Zusammenhang stehen können, sind dem Campingplatz bzw. der Rezeption unverzüglich, möglichst noch während des Aufenthalts und vor Ort, zu melden. Dies gilt insbesondere auch für Beschwerden oder gesundheitliches Unwohlsein, die möglicherweise durch Wasser, Wasseranlagen, Sanitäranlagen, Freizeiteinrichtungen oder sonstige Einrichtungen des Campingplatzes verursacht worden sein könnten.
Die Meldung dient insbesondere dazu, erforderlichenfalls unverzüglich Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten, Gefahrenquellen zu beseitigen oder abzusichern und den Sachverhalt zeitnah zu dokumentieren.
Die Meldepflicht berührt gesetzliche Ansprüche des Gastes nicht. Insbesondere stellt eine unterbliebene oder verspätete Meldung keinen Verzicht auf gesetzliche Schadenersatzansprüche und keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung des Campingplatzes dar. Eine verspätete Meldung kann jedoch, soweit gesetzlich zulässig, bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens oder einer Verletzung von zumutbaren Mitwirkungspflichten berücksichtigt werden.
10. Datenschutz
10.1 Der Campingplatz verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11. Hausordnung
11.1 Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung des Campingplatzes zu halten. Diese ist vor Ort einsehbar und umfasst Regeln zum Verhalten auf dem Campingplatz, zur Nutzung von Sanitäranlagen sowie Attraktionen und den Umgang mit Tieren, zur Lärmminderung sowie weitern Informationen.
11.2 Fahrzeuge ab 4250 kg dürfen ausschließlich auf XL Plätzen stehen
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Oberpullendorf.
Zu Ihrer Sicherheit! Beachten Sie bitte unsere Regeln.
Zu Ihrer Sicherheit! Beachten Sie bitte unsere Regeln. Mit dem Check In oder Erwerben eines Eintrittes anerkennen Sie die folgende Regeln der CPL Camping GmbH als Vertragsinhalt.
1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste
(1) Die Campingplatz ermöglicht den Gästen, die Einrichtung der Anlage im Rahmen der Vorschriften dieser Ordnung auf eigene Gefahr zu benützen.
(2) Es ist weder der Anstalt noch dem Personal möglich, Unfälle generell zu vermeiden. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem gesamten Campinggelände ausgeübten Sportes,Spielens, Spielgeräte,Hüpfburgen verbundenen Gefahren.
(3) Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal der Anstalt gehörende Dritte.
1.2. Kontrolle der Einhaltung der Spielregeln und Badeordnung
(1) Der Campingplatz kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Ordnung durch Gäste und sonstige, sich auf dem Gelände des Campingplatzgeländes aufhaltenden Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden.
1.3. Hilfe bei Unfällen
(1) Kommt es zu einem Unfall, leitet der Campingplatz mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfemaßnahmen ein.
1.4. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Unmündige, Behinderter und Nichtschwimmer
(1) Der Campingplatz und damit das Personal sind nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige bzw. körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen.
1.5. Haftung
(1) Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Ordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln (z.B. für Rutschen, Wasser Seilbahn, Steg,Hüpfburgen etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen.
2.1. Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und Behinderte
(1) Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer sowie über körperlich oder geistig Behinderte, haben die für diese Person auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die erziehungsberechtigten Angehörigen oder entsprechende Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen.
(2) Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände des Campingplatzes nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen.
(3) Die jeweiligen geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote. Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.
2.2. Aufsicht bei Gruppenbesuchen
(1) In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
(2) Diese Aufsichtspersonen haben mit dem Personal des Campingplatzes das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, normale Betrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird.
2.3. Anweisungen des Personals des Campingplatzes
(1) Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Campingplatzes uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.
(2) Wer die Ordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.B. Rutsche, Wasserseilbahn, Steg,Hüpfburgen ) oder Einschränkungen übertritt oder sich den Anweisungen des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten der Campingplatzes vom Gelände gewiesen werden.
(3) In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.
